Sicherungsschein der R+V Versicherung AG
Sicherungsschein - gehen Sie auf Nummer sicher!
Jeder Kunde erhält einen Sicherungsschein zur Absicherung des eingezahlten Geldes.
Der Sicherungsschein wird von der R+V Versicherung AG ausgestellt. Für den unwahrscheinlichen Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen garantiert die R+V Versicherung AG dem Kunden:
- die Rückerstattung des vollen Reisepreises, soweit Reiseleistungen ausfallen und
- die Rückerstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise.
Wichtig: Laut §651k BGB sind Reiseveranstalter seit 1994 verpflichtet, Sicherungsscheine auszuhändigen. Sie sollten daher grundsätzlich nicht bei Reiseveranstaltern buchen, welche keine Sicherungsscheine ausstellen! Diese handeln gesetzeswidrig. Weiterhin versuchen Anbieter, welche darauf verweisen, dass Sie nur Reisevermittler sind, und deshalb keine Sicherungsscheine ausstellen oder das Anbieten von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht insolvenzabsicherungspflichtig ist, in den meisten Fällen sich lediglich der Pflicht der Insolvenzabsicherung zu entziehen. Wenn Sie bereits bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben ohne einen Sicherungsschein zu erhalten, haben Sie das Recht von der Reise zurückzutreten, und sich Ihr bereits eingezahltes Geld unverzüglich wieder auszahlen zu lassen.

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